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   OLG Frankfurt, 05.01.1978 - 20 W 7/78   

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https://dejure.org/1978,5561
OLG Frankfurt, 05.01.1978 - 20 W 7/78 (https://dejure.org/1978,5561)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.1978 - 20 W 7/78 (https://dejure.org/1978,5561)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 1978 - 20 W 7/78 (https://dejure.org/1978,5561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Wirksamkeit einer Wohnungseigentümerversammlung über eine nicht erteilte Entlastung und Kündigung des Verwaltervertrages; Fristlose Kündigung eines Verwaltervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen

    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und zuletzt Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 77/2003).

    Gleiches gilt für einen Beschluss, der die Anregung bzw. den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnt (vgl. Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1993, 73; 1977, 44; …

  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen

    Unanfechtbar sind auch Beschlüsse, durch die eine einstweilige Anordnung aufgehoben, ergänzt, geändert oder außer Vollzug gesetzt wird oder umgekehrt die Aufhebung, Ergänzung, Änderung oder Aussetzung abgelehnt wird (Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1977, 44, 47; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 478; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 44, Rdnr. 21; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 44 Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige

    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH WuM 1992, 713 = NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und Beschlüsse vom 05.04.2001-20 W 498/2000 und 16.10.2001-20 W 265/01-; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 44, Rdnr. 21 am Ende).
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